Unser Angebot wendet sich vorwiegend an alle Grund-, Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen aber auch Kindergärten und Realschulen unseres Einzugsgebiets. Für die Kindergärten ist der
Sonderpädagogische Dienst im letzten Jahr des betreffenden Kindes vor Beginn der Schulpflicht zuständig. Davor greift das Angebot der Frühförderung. Der Sonderpädagogische Dienst unterstützt die
allgemeinbildenden Schulen, Kindergärten und die betroffenen Eltern in Form von:
- Sonderpädagogischer Diagnostik
- Prävention auf Basis diagnostischer Hilfen sowie Beratung von Lehrern,
Erziehern und Eltern
- Beratung bei Lern- Teilleistungsschwächen bzw. umfassenden
Schulschwierigkeiten
- Mitwirkung bei der Erstellung eines Förderkonzepts
- Zusammenarbeit mit Beratungslehrern
- Kontakten zu außerschulischen Partnern wie z.B. Jugendamt, Ärzten,
Therapeuten und Beratungsstellen
- Beratender Mitwirkung bei der Entscheidung über den passenden Lernort
Anträge für die Maßnahmen können direkt von den betroffenen Eltern oder den Einrichtungen an unsere Schule gestellt werden. Stellt die Schule oder der Kindergarten den Antrag, müssen die Eltern
vorher hierüber informiert werden. Eine Wiederholung der Klasse muss nicht notwendigerweise vorher stattgefunden haben.
Der Sonderpädagogische Dienst gliedert sich in Kooperation und Überprüfungsverfahren.